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Das Infoangebot dieser Seite wird in den nächsten Wochen systematisch vertieft und erweitert. Der Leitfaden zum "Partnerschaftsgesetz" wird dann auch als gedruckte Broschüre vorliegen die schon jetzt hier kostenlos bestellt werden kann. Um bei den weiteren Entwicklungen up-to-date zu bleiben, kannst du via Email das lesbisch/schwule Österreichmagazin PRIDE kostenlos bestellen.
Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragene Partnerschaft (EP)“ schließen. Sie gehen damit eine verbindliche, auf Dauer angelegte Partnerschaft ein, die staatlich anerkannt und eingetragen ist. Die EP ist damit ähnlich einer Ehe und bringt zahlreiche Rechte wie auch Pflichten mit sich.
Voraussetzungen für eine EP:
• Zwei Personen gleichen Geschlechts (Transgender: „rechtliches Geschlecht“ bei Eintragung)
• Volljährig
• Geschäftsfähig (sonst Zustimmung von gesetzlicher/m VertreterIn oder Gericht)
• Nicht miteinander verwandt, nicht adoptiert
• Nicht bereits in anderer aufrechter EP oder Ehe
Die EP ist (trotz erheblicher Diskriminierungen) weitgehend mit dem Eherecht ident, etwa bei Beistand, Unterhalt, Wohnen, Vermögensaufteilung sowie Scheidung und Scheidungsfolgen! Auch ohne EP haben gleichgeschlechtliche Paare bereits einige Rechte (z. B. Mietrecht im Todesfall des Partners / der Partnerin, Mitversicherung in der Krankenversicherung, Pflegeurlaub, Vertretung im Krankheitsfall) und Pflichten (z. B. Abgeltung bzw. Rückstellungvon Leistungen bei Trennung, Einkommenszusammenrechung).Auch möglich: Vorsorgevollmacht sowie in gewissenGrenzen auch ein Partnerschaftsver  

 

Die eingetragene Partnerschaft

 

Das Infoangebot dieser Seite wird in den nächsten Wochen systematisch vertieft und erweitert. Der Leitfaden zum "Partnerschaftsgesetz" wird dann auch als gedruckte Broschüre vorliegen die schon jetzt hier kostenlos bestellt werden kann. Um bei den weiteren Entwicklungen up-to-date zu bleiben, kannst du via Email das lesbisch/schwule Österreichmagazin PRIDE kostenlos bestellen.Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragene Partnerschaft (EP)“ schließen. Sie gehen damit eine verbindliche, auf Dauer angelegte Partnerschaft ein, die staatlich anerkannt und eingetragen ist. Die EP ist damit ähnlich einer Ehe und bringt zahlreiche Rechte wie auch Pflichten mit sich.


Voraussetzungen für eine EP:

  • Zwei Personen gleichen Geschlechts (Transgender: „rechtliches Geschlecht“ bei Eintragung)
  • Volljährig
  • Geschäftsfähig (sonst Zustimmung von gesetzlicher/m VertreterIn oder Gericht)
  • Nicht miteinander verwandt, nicht adoptiert
  • Nicht bereits in anderer aufrechter EP oder Ehe


Die EP ist (trotz erheblicher Diskriminierungen) weitgehend mit dem Eherecht ident, etwa bei Beistand, Unterhalt, Wohnen, Vermögensaufteilung sowie Scheidung und Scheidungsfolgen! Auch ohne EP haben gleichgeschlechtliche Paare bereits einige Rechte (z. B. Mietrecht im Todesfall des Partners / der Partnerin, Mitversicherung in der Krankenversicherung, Pflegeurlaub, Vertretung im Krankheitsfall) und Pflichten (z. B. Abgeltung bzw. Rückstellungvon Leistungen bei Trennung, Einkommenszusammenrechung).Auch möglich: Vorsorgevollmacht sowie in gewissenGrenzen auch ein Partnerschaftsvertrag.

 

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