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Seit 1. Jänner 2010 können gleichgeschlechtliche Paare in Österreich die „Eingetragene Partnerschaft (EP)“ schließen. Sie gehen damit eine verbindliche, auf Dauer angelegte Partnerschaft ein, die staatlich anerkannt und eingetragen ist. Die EP ist damit ähnlich einer Ehe und bringt zahlreiche Rechte wie auch Pflichten mit sich. Die EP ist (trotz erheblicher Diskriminierungen) weitgehend mit dem Eherecht ident, etwa bei Beistand, Unterhalt, Wohnen, Vermögens-aufteilung sowie Scheidung und Scheidungsfolgen! Infos für Paare ohne EP: Auch ohne EP haben gleichgeschlechtliche Paare bereits einige Rechte (z. B. Mietrecht im Todesfall des Partners / der Partnerin, Mitversicherung in der Krankenversicherung, Pflegeurlaub, Vertretung im Krankheitsfall) und Pflichten (z. B. Abgeltung bzw. Rückstellung von Leistungen bei Trennung, Einkommenszusammenrechung). Auch möglich: Vorsorgevollmacht sowie in gewissen Grenzen auch ein Partnerschaftsvertrag.
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